Unser Fahrsimulator
Besonders die ersten Fahrstunden kosten viel Zeit, Geld und Nerven. Mit dem Simulator gehen Sie entspannter in den Straßenverkehr!
- Lastzug, Bus, Pkw oder Einsatzfahrzeuge
- Gezielt unterschiedliche Fahrsituationen üben
- Autonom und sicher
- Realistisches Fahrerlebnis
- Aufbau von leicht nach schwer für alle Stufen
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Telefon: 07951 935000
Motorrad fahren ohne Prüfung! Schlüsselzahl 196
Klasse A1 (Krafträder bis 125 ccm <11 kW (15PS))
Kosten 990,00 €
Voraussetzung:
- Mind. 5 Jahre Führerschein Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- 4 Lektionen Theorie
- 10 Fahrstunden (pro zusätzliche Fahrstunde 65,00 €)
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm² bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkräfträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/ElektromotorbbH
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm² bei Fremdzündmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Eingeschlossene Klassen: keine
NEU: Zusammenfassung der alten Klassen M und S
Mindestalter: 15 Jahre (AM 15)
A1
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Eingeschlossene Klassen: AM
NEU: Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter: 16 Jahre
A2
Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
NEU: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre
A
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Info: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“ 21 Jahre für Trikes 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
B
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Info: Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
B197
Automatik- und Schaltausbildung kombiniert – Der Führerschein B197 erlaubt es, die Prüfung in einem Automatikfahrzeug abzulegen und danach ohne Einschränkung alle Fahrzeuge der Klasse B fahren zu dürfen.
Restliche Infos: siehe Klasse B
B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
- Vorbesitz Klasse B
Info: Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
C1
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, und A - mit
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Mindestalter: 18 Jahre
C1E
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Vorbesitz: C1
NEU: Wegfall der Bestimmung zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs
Mindestalter: 18 Jahre
C
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
- zG über 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: C1
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung.
CE
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung.
D1
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8 m
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
D1E
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D1
Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
NEU: Wegfall der Bestimmungen zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs und zG der Kombination max. 12.000 kg
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
D
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Einschluss: D1
Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
DE
Kfz der Klasse D mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D
Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
L
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre
T
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Einschluss: AM, L
Mindestalter: 16 Jahre